Zur Leistungsausführung ist SWOT erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist. Die Lieferfristen und -termine werden von SWOT nach Möglichkeit eingehalten. Diese sind – falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bestellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von SWOT liegen wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Pandemien, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
Ersatzansprüche des Kunden sind in Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen.
Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei Vorlieferanten von SWOT nicht möglich ist, ist SWOT berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist OT nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Wunsch des Käufers vom Lager der SWOT an die vom Kunden angegebene Adresse.
Mit dem Versand der Waren durch die SWOT werden Name und Adresse zur Verfolgung der Sendung und zur Identifikation von Problemfällen gemäß § 96 Abs. 3 TKG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (im Rahmen vertraglicher oder vorvertraglicher Beziehungen) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (andere berechtigte Interessen) verarbeitet. Die Daten werden im Versandanalyse-System PAQATO der Firma PAQATO GmbH, Johann-Krane-Weg 6, 48149 Münster, Bundesrepublik Deutschland gespeichert und verarbeitet, um die Auslieferung der Waren schneller und fehlerfrei zu gewährleisten und somit eine effiziente Kommunikation zu ermöglichen. Diese Datenverarbeitung erfolgt aufgrund berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollte eine Lieferung seitens SWOT nicht möglich sein, kann SWOT die Annahme der Bestellung ablehnen. Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, ist SWOT zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Bei eventuell auftretenden elektronischen Rechen-, Schreib-, Druckoder Übertragungsfehlern besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Auftrag abzulehnen.
Falls beim Käufer beschädigte Ware angeliefert wird, ist dies SWOT unverzüglich mitzuteilen, damit kostenlos eine Ersatzlieferung gesendet werden kann. Der Käufer wird vor Ersatzlieferung SWOT die beschädigte Ware zur Verfügung stellen.
Die Lieferung ist unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde; im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Die Waren sind bei der Bestellung im Onlineshop der Internetseite von SWOT mit einer der angebotenen Zahlungsarten zu bezahlen.
Grundsätzlich stehen dem Kunden die Zahlungsarten Kreditkarte und PayPal zur Verfügung. OT behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten, die jedoch ebenfalls kostenfrei sind, zu verweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Bei Bezahlung per Vorauskasse erfolgt der Versand erst nach Eingang der Zahlung des Kunden per Überweisung. Der Kunde erhält zusätzlich zur Bestellbestätigung eine gesonderte Email mit Zahlungsanweisungen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist dieser nach Wahl von SWOT zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder zur Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verpflichtet.
Die Zahlung ist möglich mittels Erlagschein oder Banküberweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Weiters besteht die Möglichkeit der Zahlung über einen SEPA B2B Lastschrifteinzug sowie auch eine Durchführung der Zahlung über sämtliche im Webshop vorgesehenen Zahlungsarten. SWOT behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Bei Zahlung per Lastschrift hat der Kunde ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
Der Kunde im Unternehmergeschäft verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die SWOT entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften jedenfalls einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.2.4
Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist – außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit von SWOT oder mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen – unzulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleibt die gelieferte Ware im alleinigen und unbeschränkten Eigentum von SWOT. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde kein Recht, über die Waren, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung von SWOT, zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere auch für die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung der Ware.
7.2
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware von SWOT mit anderen Materialien erwirbt SWOT Miteigentum an den dadurch entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile.
7.3
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentumsrecht der SWOT hinzuweisen und die SWOT unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu tragen.
7.4
Im Falle einer Rückstellung der Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes ist SWOT berechtigt, dem Kunden die entstandenen Aufwendungen für die Prüfung und Wiederaufbereitung der Ware in Rechnung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Kosten für die Begutachtung des Zustandes der Ware, eventuelle Reparaturen, Reinigung und die Wiederherstellung des verkaufsfähigen Zustands. Der Kunde verpflichtet sich zur Erstattung dieser Kosten innerhalb einer von SWOT festgesetzten angemessenen Frist. Die genaue Höhe der Kosten wird von SWOT auf Grundlage des tatsächlichen Aufwands und unter Berücksichtigung üblicher Marktpreise für derartige Dienstleistungen festgelegt.
8. Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht im Verbrauchergeschäft
Die Bestimmungen unter dieser Überschrift gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte.
8.1 Ausübung des Widerrufsrechtes
8.1.1
Der Kunde hat das Recht, wenn dieser Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
8.1.2
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
• an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
oder im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Kunde im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden:
• an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
8.1.3
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der SWOT (SEEWALD Ortho GmbH, Werner-von-Siemens-Platz 1, 5020 Salzburg, Tel.: +43 (0) 662 435 035 - 0, Fax: +43 (0) 662 435 035 - 50, Email:
office@seewald-ortho.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das auf der Website zum Download bereitgestellte Muster-Widerrufs-Formular – unter
www.seewald-ortho.com/widerrufsrecht/ – verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
8.1.4
Der Kunde kann den Widerruf zusätzlich über die auf der Website bereitgestellte Online-Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) unter
www.seewald-ortho.com/vertrag-widerrufen erklären. Diese Funktion ist während der gesamten Widerrufsfrist gut sichtbar und ohne Anmeldung erreichbar. Über den Eingang einer auf diesem Weg abgegebenen Widerrufserklärung übermittelt SWOT dem Kunden unverzüglich per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Die übrigen in Punkt 8.1.3 genannten Möglichkeiten zur Erklärung des Widerrufs bleiben davon unberührt.
8.1.5
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
8.2 Folgen des Widerrufs
8.2.1
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat SWOT dem Kunden alle Zahlungen, die SWOT vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von SWOT angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei SWOT eingegangen ist. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
8.2.2
SWOT kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.
8.2.3
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er SWOT über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an SEEWALD Ortho GmbH, Fischergasse 17, 5020 Salzburg, Österreich, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt die SWOT.
8.2.4
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Dosen und Fläschchen sind daher in ungeöffnetem Zustand zurückzusenden. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf § 18 FAGG verwiesen, wonach bei Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, kein Widerrufsrecht besteht.
9. Rückgaberecht im Unternehmergeschäft
Für den Fall, dass es aus Qualitätsgründen zu einer Beanstandung kommt, kann SWOT ausschließlich von ihr ausgelieferte, original versiegelte Ware zur Gutschrift retour nehmen. Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr des Käufers. Die Höhe der Gutschrift ist von Zeit der Bestellung und der Haltbarkeit der Ware abhängig:
9.1 Regelung 1 (Mindesthaltbarkeit "MHD" länger als 14 Monate)
Die Retourware wird ohne Abzug in voller Höhe erstattet, wenn die Retoure im Laufe der ersten 6 Monate nach Belieferung erfolgt. Bei Retourware, deren Belieferung länger als 6 Monate zurückliegt und die ein MHD hat, das mindestens 14 Monate vor ihrem Ablauf ist, erfolgt ein Abzug in Form einer Bearbeitungsgebühr mit einer Mindesthöhe von EUR 10,00 bis max. 5% des Verkaufspreises.
9.2 Regelung 2 (MHD kürzer als 14 Monate)
Die Retourware wird ohne Abzug in voller Höhe erstattet, wenn die Retoure im Laufe der ersten 6 Monate nach Belieferung erfolgt. Bei Ware, deren Belieferung länger als 6 Monate zurückliegt und die ein MHD hat, das kürzer als 14 Monate ist, kann eine Retoure nicht erfolgen.
Bei allen Retouren gilt, dass beim Kauf gewährte Rabatte von der Gutschrift abgezogen werden. Retournierte Naturalrabatt-Produkte können nicht gutgeschrieben werden. Bei Aktionsangeboten ist keine Rückgabe möglich.
10. Gewährleistung
10.1 Verbrauchergeschäft
10.1.1
Der Kunde hat Mängel möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben, ohne dass bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen damit verbunden wären.
10.1.2
Die Ansprüche aus Mängeln (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz) verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Bei Mangelhaftigkeit der Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.1.3
Im Fall der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Kunde zunächst ausschließlich das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Austausch. Erst wenn beide dieser Möglichkeiten nicht verfügbar sind, hat der Kunde das Recht auf angemessene Preisminderung oder Wandlung. Die Verbesserung erfolgt für den Kunden kostenlos und spesenfrei, wobei der Kunde verpflichtet ist, die mangelhafte Ware, sofern dies nicht untunlich ist, auf Gefahr und Kosten der SWOT an diese zu retournieren.
10.2 Unternehmergeschäft
10.2.1
Mängelrügen sind vom Kunden unmittelbar nach Empfang der Lieferung, längstens jedoch binnen 5 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben.
10.2.2
Für Mängel, welche bei der Untersuchung anlässlich der Lieferung nicht erkannt werden konnten, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung und wird durch Verbesserungsversuche weder verlängert noch unterbrochen - sie gilt auch für Teillieferungen. Solche Mängel sind binnen 3 Tagen ab Entdeckung des Mangels bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen und/oder Irrtumsanfechtung schriftlich geltend zu machen, berechtigen aber nicht zur Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge oder Teile derselben. Die rechtzeitige Anzeige eines Mangels ersetzt nicht die gerichtliche Geltendmachung dieses Mangels innerhalb der Verjährungsfrist.
10.2.3
Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Ware (Aliudlieferung), müssen binnen 3 Tagen ab Lieferung und noch vor einer Be- oder Verarbeitung geltend gemacht werden, auch wenn die Ware nicht direkt an den Kunden geliefert wird. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und kann von SWOT nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden.
10.2.4
Die Beratung von SWOT, gleichgültig in Wort oder Schrift, ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung und für den beabsichtigten Zweck. Bei Nachlieferungen übernimmt SWOT für die exakte Übereinstimmung mit der Erstlieferung keine Gewähr.
10.2.5
Der Kunde hat stets die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übergabe zu beweisen - die Rechtsvermutung des § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2.6
Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von SWOT der Kunde selbst oder Dritte Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Sache vornehmen. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
10.2.7
Für diejenigen Waren, die SWOT von Zulieferanten bezogen hat, leistet diese lediglich Gewähr im Rahmen der von SWOT gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. SWOT leistet bei den von SWOT gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass diese die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüberhinausgehende, wie insbesondere in öffentlichen Äußerungen – wie z.B. Werbung und in den Produkten beigefügten Angaben – enthaltene Eigenschaften leistet SWOT nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von SWOT im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind.
10.2.8
Es bleibt SWOT überlassen, ob die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllt werden.
10.2.9
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen oder dergleichen – ausgenommen reine Geldforderungen - ist unzulässig. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber SWOT sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung – das Regressrecht gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.
11. Schadenersatz / Haftungsausschluss
11.1
SWOT behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die aus Sicht des Herstellers einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
11.2
Eine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer - insbesondere auch wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Schutz- , Sorgfalts- und/oder vorvertraglichen Pflichten, Mängeln, Mangelfolgeschäden, etc. - im Falle von leichter Fahrlässigkeit durch SWOT oder deren Erfüllungsgehilfen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nur für Fälle der leichten Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden oder zur Bearbeitung übernommener Sachen.
11.3
Für Kunden im Unternehmergeschäft haftet SWOT für im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden im Höchstmaß des bei SWOT bestellten Auftragswertes und nur bei eigenem groben Verschulden oder groben Verschulden der für SWOT tätigen Erfüllungsgehilfen – ausgenommen Personenschäden, für welche SWOT bereits bei leichter Fahrlässigkeit haftet. Der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und Schaden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
12. Datenschutz
12.1
SWOT ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
12.2
SWOT verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO findet der Kunde auf der Website unter:
www.seewald-ortho.com/datenschutz/.
13. KI-gestützter Chat- und Beratungsdienst
13.1
Auf dieser Website setzt SEEWALD Ortho einen KI-gestützten digitalen Assistenten ein, der den Kunden bei Produktfragen, der Produktauswahl und allgemeinen Anliegen unterstützt. Den technischen Dienst stellt die iAdvize GmbH, Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf, Deutschland, als Auftragsverarbeiterin im Auftrag von SWOT bereit; die Plattform wird innerhalb der Europäischen Union betrieben.
13.2
Zu Beginn kommuniziert der Kunde mit einem automatisierten KISystem. In bestimmten Fällen kann das Gespräch an einen Mitarbeiter der SWOT übergeben werden. Auf den Einsatz der KI wird der Kunde unmittelbar im Chatfenster hingewiesen.
13.3
Die Antworten des KI-Assistenten werden automatisiert erzeugt und können im Einzelfall unvollständig oder fehlerhaft sein. Sie stellen keine rechtsverbindliche Zusage und keine individuelle Gesundheits-, Ernährungs- oder Therapieberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweilige Produktkennzeichnung sowie die verbindlichen Produkt- und Vertragsinformationen der SWOT.
13.4
Der Kunde wird gebeten, im Chat keine sensiblen personenbezogenen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO) einzugeben, soweit dies nicht erforderlich ist. Einzelheiten zur Verarbeitung der im Chat eingegebenen Daten, zu den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern sowie zur Speicherdauer finden sich in der Datenschutzmitteilung unter:
www.seewald-ortho.com/datenschutz/.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
14.1
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Für Klagen gegen Verbraucher gilt die jeweils gültige gesetzliche Regelung.
14.2
Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist die Landeshauptstadt Salzburg.
15. Sonstiges
15.1
Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Unrichtige, unvollständige und / oder unklare Angaben durch den Kunden gehen zu dessen Lasten. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Namens, der Anschrift beziehungsweise einen Wechsel des Wohnsitzes SWOT unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
15.2
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder fehlende Bestimmung durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand: 15.07.2026